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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, gegenständlich hier als „AGB“ bezeichnet, gelten für alle von ABC V.I.P. Sightseeing GmbH, in Folge kurz „ABC“ genannt, erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung mit Mietwagen, Road-Shows sowie Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. 

Die vorliegenden AGB gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. 

b) Abweichungen von den gegenständlichen Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB  Dritter mit den gegenständlichen AGB  der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH in Widerspruch stehen sollten, erfordert auch hier ein Abgehen von den vorliegenden AGB eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

II. Vertragsgegenstand

Die Personenbeförderung mit Mietwagen, Ausflugsfahrten sowie allenfalls weitere  angebotene Dienstleistungen sind Vertragsgegenstand im Sinne dieser Bestimmungen.

III. Vertragsabschluss

Die Angebote der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH sind freibleibend und können periodischen Änderungen unterliegen.

An ABC gerichtete Bestellungen und Anbote bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung  bzw. Annahmeerklärung unsererseits. Bestätigungen erfolgen regelmäßig umgehend, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden ab Eingang. Es obliegt dem Auftraggeber, uns jene Informationen vollständig und richtig zu übermitteln, welche für die Auftragsdurchführung notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise die Namen der Fahrgäste, Abholort und -Zeit, und Art der gewünschten Leistung.

IV.  Änderungen an den bestellten Leistungen, Stornierungen

a) Änderungen an den bei ABC bestellten Leistungen oder Stornierungen derselben, sofern diese mindestens 24 Stunden vor Fälligkeit uns zukommen,  können vorbehaltlich allfälliger der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH bereits entstandener Kosten oder daraus folgender Preisänderungen berücksichtigt werden.

b) Bei Bestellungen größeren Umfangs gelten längere Informations- bzw. Stornofristen, welche allenfalls gesondert bei Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.

c) Bei verspätet einlangenden Stornierungen oder bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen wird das vereinbarte Entgelt zur Gänze in Rechnung gestellt. Eine Telefonische oder schriftliche Entgegenahme ist täglich zwischen 5h00 und 22h00 möglich, eine Übermittlung außerhalb der Geschäftszeiten wird ABC gegenüber erst zu Beginn der Geschäftszeiten wirksam.

d) Geringfügige Änderungen  bzw. Leistungsverzögerungen, wie beispielsweise technische Pannen oder Wegsperren in der Erbringung seitens der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH führen nicht zur Nichtigkeit des gegenständlichen Vertrages. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung unsererseits aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses höherer Gewalt hat die ABC V.I.P. Sightseeing GmbH ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

e) Allfällig in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH müssen in Schriftform innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages bei uns vorliegen.

f) Abänderungen oder Nebenabreden zu den hier genannten Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung derselben.

V. Preise

Die Preise der angebotenen Leistungen sind in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeschlüsselt und liegen dem Vertrag zugrunde, soweit nicht abweichendes  vereinbart wurde.

Falls nicht anders angeführt, sind Sonderaufwendungen wie beispielsweise Museumseintritte bei Rundfahrten oder andere Nebenkosten, sowie Barauslagen, soweit  diese auf Kundenwunsch erfolgt sind, nicht in den Preisen inkludiert und werden allenfalls gesondert verrechnet.

VI. Zahlungen

Sofern keine entgegenlautende Vereinbarung vorliegt, sind sämtliche Entgeltsansprüche mit Rechnungslegung  zur Zahlung fällig. Unter Umständen ist eine Kreditkartenzahlung, eine Akkreditivvereinbarung  oder eine Verrechnung über ein Vertragshotel zulässig. Vorauskasse und Barzahlung sind ebenfalls möglich.

Die Firma ABC V.I.P. Sightseeing GmbH ist berechtigt, bei bestimmten Bestellungen oder wenn Umstände an der Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners Zweifel aufkommen lassen, eine Vorab-Autorisierung auf eine Kunden-Kreditkarte  nach vorangegangener Information durchzuführen oder eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen.

Bei Leistungsverzug nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ABC berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

VII. Pflichten und Obliegenheiten

Unsere Kunden trifft die Pflicht zur selbstständigen Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen und verwaltungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere der  Bestimmungen der StVO und des KFG in der jeweils gültigen Fassung.

Ferner obliegt es unseren Kunden, sich bei der Benützung unserer Fahrzeuge entsprechend den Geboten der Sicherheit und Rücksichtnahme anderen gegenüber zu verhalten, eine wiederholte Verletzung dieser Pflicht kann zur Beendigung der Fahrt bzw.  Dienstleistung bei aufrechtem Entgeltsanspruch seitens der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH führen.

Sofern minderjährige Kinder transportiert werden sollen, obliegt es dem Besteller, entsprechende Hilfsmittel wie Kindersitze, Babyschalen, Sitzerhöhungen etc. entweder  selbst bereit zu stellen oder bei der ABC V.I.P. Sightseeing GmbH anlässlich der Bestellung zusätzlich zu ordern.  Widrigenfalls sind wir berechtigt, die Fahrt bei aufrechtem Entgeltsanspruch zu verweigern. In diesem Zusammenhang wird auch auf die generelle Gurte-Pflicht in Österreich sowie auch unsere eigene Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hingewiesen.

Anweisungen der Chauffeure von ABC, besonders im Hinblick auf Sicherheitsfragen sind von den Fahrgästen zu befolgen um eine reibungslose Leistungserbringung sicherzustellen.

Im Unwahrscheinlichen Fall, dass Mitarbeiter von ABCzu vereinbarten Ort und Zeit nicht aufgefunden werden können, empfehlen wir eine telefonische Rückfrage  zwecks unmittelbarer Klärung allfälliger Umstände.

Für Beschädigungen der  Fahrzeuge, einschließlich der Fahrzeuge Dritter  oder anderer Gegenstände im Zusammenhang mit den bestellten Leistungen haftet der Verursacher, sofern dieser nicht mit dem Vertragspartner identisch ist, haften beide solidarisch für den entstandenen Schaden. ABC ist berechtigt, gegebenenfalls eine Sicherheitsleistung zu verlangen.  Bei starker Verunreinigung durch Fahrgäste ist ABC berechtigt ein angemessenes Reinigungsentgelt zu verlangen.

Falls im Rahmen unserer Dienstleistungen Gepäckstücke transportiert werden, obliegt es dem Fahrgast oder Vertragspartner sich vom Zustand und der Vollständigkeit derselben bei Einstieg und Verlassen des Fahrzeugs zu überzeugen. Jegliche Haftungsübernahme seitens ABC für Gepäcksstücke außerhalb des Fahrzeugs wird ausgeschlossen.

VIII. Haftung des Dienstleisters

a) Eine Haftung für Schäden, die sich aus vertraglichen Ansprüchen ergeben,  beschränkt sich auf solche Schäden, die zumindest grob fahrlässig von ABC oder einer ABC zurechenbarer natürlicher Person  verursacht wurden.

b) Eine gesonderte Haftung für eingebrachte oder transportierte Gegenstände wird nur insoweit übernommen, als diese durch den gegenständlichen Versicherungsschutz von ABC gegenüber Drittversicherern gedeckt ist. Für den Transport besonderer Wertgegenstände obliegt es dem Besteller, eine entsprechende Zusatzversicherung selbstständig abzuschließen. Gleichfalls ist es Pflicht des Bestellers bzw. Reisenden, gegebenenfalls die einschlägigen Zoll- und Einreisebestimmungen einzuhalten.

c) Trotz aller getroffenen Vorkehrungen und vorsehender Planung kann ABC keine Leistungsgarantie im Hinblick auf Einhaltung von Fixzeiten bei Terminfahrten, da externe Faktoren nicht in jedem Fall vorab berücksichtigt werden können.

IX. Deliktische Haftungsbeschränkung

Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reise- bzw. Fahrpreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schränken den Wirkungskreis der AGB sinngemäß ein.

X. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis  mit ABC unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsfragen ist das sachlich Zuständige Handelsgericht Wien, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand  außerhalb der EU oder einem anderen Mitgliedstaat der EU hat.

XI. Schlussbestimmungen, Internationaler Geschäftsverkehr

Die vorliegenden AGB gelten bis zur Ablösung durch eine revidierte Fassung, aufgrund internationaler Kundenbeziehungen besteht ebenfalls eine Englischsprachige Version, wobei in Fragen der Auslegung dieser Geschäftsbedingungen die Deutschsprachige Version als verbindlich vereinbart gilt.